Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.03.2024
Löschungsankündigung
15.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.03.2018
Veränderungen
13.03.2018
Eröffnungen
27.02.2018
Veränderungen
13.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
30.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
06.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
12.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2012 bis zum 31.12.2012
01.07.2013
Veränderungen
20.03.2013
Veränderungen
01.06.2012
Neueintragungen